Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.01.2024
§1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Produktion audiovisueller Werke, wie z.B. (Corporate, Personality, Branded) Podcasts und deren Foto- und Videobegleitung zur Nutzung im Internet und auf weiteren anderen audiovisuellen Medien, die Erstellung von Social-Media Content, sowie darüber hinaus die Durchführung von Beratung, Workshops, Trainings und Webinaren. Die angebotenen Beratungen, Workshops, Seminare, Trainings und Webinare sind Dienstleistungen der DC GmbH und beinhalten keine Leistungskontrolle.
(2) Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag / Angebotsannahme. Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde das Angebot von DC GmbH per E-Mail oder schriftlich annimmt.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren Inhalt und Umfang der (Podcast-)Produktion oder Dienstleistung. Grundlage des Vertragsgesprächs und Angebots sind Produktionsstandards von der DC GmbH. Beispiele für Produktionsstandards werden dem Kunden im Vorgespräch gezeigt/erläutert oder können auf der Internetseite von DC GmbH betrachtet werden. Diese Beispiele repräsentieren verschiedene Standards, die sich hinsichtlich Umfangs und Ausstattung der Produktion unterscheiden. Die Produktionsstandards bilden grundsätzlich den Maßstab für den vertraglich geschuldeten Umfang der vereinbarten Produktion.
§2 Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Leistungsumfang der DC GmbH besteht aus folgenden Dienstleistungen:
(1) Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot.
(2) Bei Podcastproduktionen und der Erstellung von Videomaterial erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eines Konzepts, welches am Anfang der Umsetzungsphase von den Parteien vereinbart wird.
(3) Nach Umsetzung des Konzepts erstellt die DC GmbH eine vorläufige Rohfassung des Podcast. Der Kunde verpflichtet sich, die Rohfassung innerhalb von 4 Werktagen nach Übersendung durch die DC GmbH zu prüfen. Änderungswünsche zum Schnitt des Podcasts können im Rahmen von maximal 1 Korrekturschleifen geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung der Rohfassung geltend gemacht, so gilt die Rohfassung als abgenommen und freigegeben.
(4) Bei Verträgen über die Anfertigung von anderen Produkten oder Werkleistungen gelten die Bestimmungen aus Absatz (1) entsprechend. Bei Dienstleistungen wie Beratungen, Masterclasses, Workshops, Consulting, Seminaren und Webinaren sind keine Korrekturschleifen möglich.
(5) DC GmbH ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.
(6) Sind von DC GmbH Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
(7) Es werden von DC GmbH keine Garantien im Rechtssinne gegeben.
(8) Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für DC GmbH zumutbar und technisch umsetzbar sind. DC GmbH prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
§3 Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im Vertrag / Angebotsannahme vereinbarten Preise. Ist ein Gesamtpreis vereinbart, so beinhaltet dieser nicht den Mehraufwand im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens.
(2) Ist für eine Podcastproduktion oder Contenterstellung ein Gesamtpreis vereinbart, so ist der Gesamtpreises vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu 50% bei Beauftragung und zu 50% nach Abnahme zu zahlen.
(3) Bei Beratungen, Workshops, Seminaren, Trainings und Webinaren ist der Gesamtpreises vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu 50% bei Beauftragung und Rechnungsstellung durch die DC GmbH und 50% nach Abschluss des Auftrages zu zahlen. Einzelne Consulting Stunden sind vorher zu vereinbaren und zu zahlen.
(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges
§4 Nutzungsrecht
(1) Mit Abschluss eines Auftrages erhält der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.
(2) Der Kunde räumt der DC GmbH nach Abschluss des Auftrages ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Aufträgen zum Zwecke der Bewerbung der Leistungen der DC GmbH ein.
(3) DC GmbH erhält sodann ebenfalls ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, den Namen und das Logo des Kunden nach erfolgreicher Auftragsausführung für vorstehende Werbezwecke zu nutzen.
§5 Abnahme
(1) Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Beschaffenheit des Ergebnisses, einschließlich der vollständigen Umsetzung der Leistungsbeschreibung, ggf. das Vorliegen garantierter Eigenschaften. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die DC GmbH dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
(2) Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen die Abnahmefähigkeit des Ergebnisses zu prüfen.
(3) Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde der DC GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die DC GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Version der geschuldeten Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
(4) Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.
(5) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch die DC GmbH.
§6 Weitere Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Materialien und Texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
(2) Der Kunde stellt die DC GmbH von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen.
(3) Soweit Mitarbeiter oder Angestellte oder Dritte auf Seiten des Kunden an der (Podcast-) Produktion als Protagonisten mitwirken und darin dargestellt werden sollen, ist der Kunde zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten verpflichtet, diese DC GmbH in angemessener Frist vor Erstellung des Storyboards und spätestens eine Woche vor Produktionsbeginn zu benennen und deren schriftliche Zustimmung für diesen Zweck einzuholen und DC GmbH zu übermitteln. Liegen die Zustimmungserklärungen nicht rechtzeitig vor oder werden diese nur mündlich mitgeteilt, stellt der Kunde DC GmbH von der Haftung gegenüber diesem Personenkreis frei, wenn diese Personen Ansprüche aus Haftung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegenüber DC GmbH geltend machen, DC GmbH sich aber an den vertraglichen Umfang und Inhalt der (Podcast-) Produktion gehalten hat.
§7 Stornierung und Kündigung bei Verzögerungen
(1) Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 6 Wochen vor Produktionsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
(2) Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Produktionsterminen durch den Kunden gelten folgende Ausfallhonorare für Produktionsteam und Protagonisten als vereinbart:
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen die DC GmbH, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 4 Wochen, so ist DC GmbH berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.
§8 Gewährleistung und Haftung
(1) Wird der DC GmbH unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so obliegt es dem Kunden, ggf. Sicherheitskopien anzufertigen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.
(2) Die vom Kunden zu verantwortende Darstellung von Daten und Informationen in den durch den DC GmbH erstellten Ergebnissen erfolgt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Kunden. DC GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der insofern dort dargestellten, vom Kunden übermittelten Daten und Informationen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der DC GmbH.
§9 Form von Erklärungen
Änderungen der Leistung, rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde DC GmbH oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Angebotsannahme in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich. Falls eine Regelung in diesen Bedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
(2) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich Köln. Im Streitfall hat ein angerufenes Gericht in jedem Fall deutsches Recht anzuwenden.